Veranstaltung
Die “Adventure Southside 2025” in der Messe Friedrichshafen wird veranstaltet von:
Rough Road Events GmbH
Berger Straße 175
60385 Frankfurt am Main
Deutschland
Tel.: +49 6109 768 89 35
Email: info@roughroadevents.com
Dauer:
18.-20. Juli 2025 (Freitag bis Sonntag)
Öffnungszeiten:
Freitag 10:00 – 18:00 Uhr
Samstag 10:00 – 18:00 Uhr
Sonntag 10:00 – 17:00 Uhr
Aufbauzeiten:
Mittwoch, 16. Juli 2025: nur nach Vereinbarung
Donnerstag, 17. Juli 2025: 08:00 – 22:00 Uhr
Freitag, 18. Juli 2025: 07:00 – 09:30 Uhr
Abbauzeiten:
Sonntag, 20. Juli 2025 18:00 – 22:00 Uhr
Montag, 21. Juli 2025: 08:00 – 18:00 Uhr
Abbauzeiten
Die Abbauzeiten sind strengstens einzuhalten. Ein Abbau der Messestände vor 17:00 Uhr am Sonntag, den 20. Juli 2025, ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen wird eine Konventionalstrafe von € 500,00 netto erhoben.
Anmeldung und Mietvertrag
Die Anmeldung erfolgt mit dem Online-Formular auf der Webseite der Adventure Southside oder per Email. Die Anmeldung gilt erst dann, wenn der Aussteller einen Standvorschlag bestätigt hat und eine Bestätigung seitens des Veranstalters Rough Road Events GmbH erfolgt ist und die Anmeldegebühr bezahlt wurde. Der Standplatz kann in seiner Beschaffenheit von den im Anmeldeformular gemachten Angaben abweichen. Dies betrifft die Verfügbarkeit von Strom, die tatsächlichen Maße und die Lage. Der Antragsteller wird über Abweichungen vor Abschluss des Vertrages informiert und sein Einverständnis eingeholt. Über die Zulassung eines Antragstellers entscheidet der Veranstalter.
Der Mietvertrag kommt zustande, wenn dem Aussteller die Zulassung in Form der Rechnung mitgeteilt wurde. Eine Eingangsbestätigung der Anmeldung ist keine Zulassung zur Ausstellung.
Hausordnung
Die Messe Friedrichshafen GmbH übt das Hausrecht innerhalb des abgesperrten Geländes der Veranstaltung während der Veranstaltung und den Auf- und Abbautagen aus. Die Ein- und Ausfahrt während der Ausstellung ist aus polizei- und versicherungsrechtlichen Gründen nicht gestattet. Den Anweisungen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.
Zahlungsbedingungen
Die Standmiete ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zahlbar, soweit auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist. Sollte die Messe abgesagt werden müssen, so wird die Standgebühr zurückerstattet.
Änderungen / höhere Gewalt / COVID-19 / Ukraine-Konflikt
Falls unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die eine Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen, hat der Veranstalter den Aussteller hiervon unverzüglich zu unterrichten. Grundsätzlich entfällt dann der Anspruch auf Standmiete. Im Falle der Absage der Messe durch die Landesregierung wegen des Virus COVID-19 entfällt ebenfalls der Anspruch auf Standmiete. Bereits gezahlte Standmieten werden dann zurückerstattet.
Haftungsausschluss
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Sach- und Personenschäden. Soweit ein Verschulden nachgewiesen werden kann, wird dieses auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Haftpflichtversicherung
Der Veranstalter ist bezüglich seiner gesetzlichen Haftung versichert. Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen für Haftpflichtversicherungen. Die Haftpflichtversicherung deckt ausschließlich Schäden Dritten gegenüber ab. Dem Aussteller wird empfohlen, für den Stand eine separate Ausstellerversicherung abzuschließen.
Rücktrittsregelung für die Adventure Southside 2025
Grundlose Absage
Ein Aussteller, der seine Teilnahme an der Adventure Southside 2024 absagt, ohne dass ihm ein Rücktrittsrecht zusteht, und damit grundlos die Erfüllung des Mietvertrages verweigert, schuldet einen pauschalen Aufwendungssatz in Prozent des Mietpreises, der gestaffelt ist nach der verbleibenden Zeit bis zur Messe:
Absage bis zum 25. Mai 2024: 25 %
Absage bis zum 06. Juni 2024: 50 %
Absage nach dem 06. Juni 2024: 100 %
Reisebeschränkungen für den Aussteller
Dem Aussteller steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn eine gesetzliche oder behördliche Regelung besteht, wonach zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb eines Zeitraums von sechs Wochen vor dem ersten Tag der Adventure Southside 2025 niemand aus dem Land bzw. dem Landesteil, in dem der Aussteller seinen Sitz hat, ausreisen oder nach Deutschland einreisen darf, oder sich jeder, der aus dem Land bzw. dem Landesteil, in dem der Aussteller seinen Sitz hat, nach Deutschland einreist, unverzüglich nach der Einreise in Quarantäne begeben muss.
Absage der Messe wegen Energieproblemen
Vor dem Hintergrund der Unsicherheiten am Energiemarkt hinsichtlich der Preise und der Versorgungssicherheit gilt folgendes:
Wird es der Messe Friedrichshafen aufgrund staatlicher oder behördlicher Eingriffe in die Energieversorgung unmöglich, dem Veranstalter die benötigte Energie (Strom, Heizung/Kühlung/Lüftung) zur Durchführung der Veranstaltung bereitzustellen und kann der Veranstalter in der Folge die Veranstaltung nicht durchführen, so hat die Messe Friedrichshafen ein außerordentliches Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages.
Im Falle der Kündigung durch die Messe Friedrichshafen zahlt der Veranstalter die bereits gezahlten Standmieten zurück. Der Veranstalter ist von etwaigen Schadensersatzansprüchen frei, auch von solchen Dritter.
Sicherheit und Unfallverhütung
Der Aussteller hat alle einschlägigen Vorschriften, auch die der örtlichen Sicherheitsbehörden, zu beachten. Der Aussteller verpflichtet sich, nur solche Maschinen, Apparate und Anlagen zu zeigen und vorzuführen, die den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften und den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Jeder Aussteller hat einen funktionsfähigen Feuerlöscher bereit zu halten.
Regelungen für den Verkauf von Waren
Die Veranstaltung ist auch eine Verkaufsveranstaltung. Es sind die Vorschriften des Rabattgesetzes, der Preisangabeverordnung und der Zugabeverordnung zu beachten. Der Handel hat unter Beachtung der allgemeinen Gesetze und nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns zu erfolgen. Der Verkauf von Lebensmitteln und Getränken ist nicht gestattet. An Sonn- und Feiertagen ist der Verkauf von Waren nur von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr gestattet.
Bewachung
Der Veranstalter stellt während der Ausstellungstage durch einen Wachdienst sicher, daß keine unbefugten Fahrzeuge auf das Ausstellungsgelände kommen. Er übernimmt aber keine Haftung für Verlust oder Beschädigung.
Werbung
Jegliche Werbung ist nur innerhalb der angemieteten Standfläche erlaubt. Akkustische Werbung darf benachbarte Aussteller nicht stören. Der Aussteller ist für die Anmeldung und Entrichtung von Gebühren (GEMA, GEZ) selbst verantwortlich.
Strom
Strom kann auf Anfrage gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzung von mobilen Generatoren ist generell untersagt.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.
Salvatorische Klausel
Sollten die Teilnahmebedingungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung zu ersetzen bzw. die Lücke durch eine solche Regelung auszufüllen, mit der der von den Parteien verfolgte wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht werden kann.
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